Melanie Möller

03.06.15
D Beispiel und Ausnahme. Überlegungen zu Ciceros Rechtshermeneutik

In den unterschiedlichsten Zusammenhängen scheinen die Begriffe exemplum und exceptio eine diffuse Einheit zu bilden. Besonders eindrücklich hat ihre gegenseitige Interferenz zuletzt Giorgio Agamben in seiner Diskursgeschichte des homo sacer herausgearbeitet. Der Blick auf dessen römische Wurzeln legt ein dialektisch konzipiertes Phänomen frei, das die verschwommene Grenze zwischen einem Innen und einem Aussen überschreitet und die Determinanten überkommener Referenzverfahren zu verkehren scheint: In Rede steht das Beziehungsgeflecht von Besonderem und Allgemeinem, von Einzelnem und Gemeinschaft, von Exklusion und Inklusion, von Deduktion und Induktion.

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Beispiel und Ausnahme. Überlegungen zu Ciceros Rechtshermeneutik

In den unterschiedlichsten Zusammenhängen scheinen die Begriffe exemplum und exceptio eine diffuse Einheit zu bilden. Besonders eindrücklich hat ihre gegenseitige Interferenz zuletzt Giorgio Agamben in seiner Diskursgeschichte des homo sacer herausgearbeitet. Der Blick auf dessen römische Wurzeln legt ein dialektisch konzipiertes Phänomen frei, das die verschwommene Grenze zwischen einem Innen und einem Aussen überschreitet und die Determinanten überkommener Referenzverfahren zu verkehren scheint: In Rede steht das Beziehungsgeflecht von Besonderem und Allgemeinem, von Einzelnem und Gemeinschaft, von Exklusion und Inklusion, von Deduktion und Induktion.

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