Angelika Emmerich-Fritsche

26.02.12
D Internationaler und globaler Diskurs über ethische Grundlagen universaler Rechtsgeltung

Selbstbestimmung als Grundlage oder Verhinderung einer globalen Ethik?

Allgemeinmenschliche Unrechtserfahrungen und globale Gefahren offenbaren die Notwendigkeit und Möglichkeit einer (holistischen) universalen ethischen Rechtsbegründung. Ungeachtet der dekonstruktiven Kritik bleiben Diskurs und Konsens bewährte, allgemein anerkannte prozedurale Regeln zur Entdeckung sowie zur Begründung der Verbindlichkeit von Normen. Zur Erkennung eines universalen (und nicht nur internationalen) Rechtsgrundes kann sich der Diskurs jedoch nicht auf Staaten und Internationale Organisationen beschränken, sondern muss auch Völker und Individuen (colère publique) sowie andere global aktive Rechtssubjekte in das Entdeckungsverfahren einbeziehen. Völkerrechtlich verbindlich anerkannt ist nur eine dünne Schicht universeller Grundnormen (ius cogens). Darüber hinaus haben sich die Menschenrechte als Weltethik etabliert, die staatlicher Willkür entgegentritt und jedenfalls entsprechend dem Leitbild der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch mit dem vernunftrechtlichen Ideal eines selbstbestimmten und zugleich sozial eingebundenen Menschen verbunden ist. Dieser ethische internationale Standard beansprucht (neben nicht zu leugnenden realistisch-machtpolitischen Einflüssen) die Rechtsetzung in den politischen Foren und institutionalisierten Prozessen der Staaten und internationalen Organisationen zu leiten. Unmittelbar gehen universelle Normen aus welt(zivil)gesellschaftlichen (transnationalen) Diskursen hervor, insbesondere in den Formen privatautonomer Weltrechtsbildung. Darin sowie im weltweiten Kampf der um Selbstbestimmung ringenden Völker und Menschen gegen Willkürherrschaft manifestiert sich die Emanzipation der Selbstbestimmung von einer abendländischen Errungenschaft zum universellen Recht auf Recht(mit)gestaltung als ethische Basis globaler, internationaler und staatlicher Rechtsgeltung.

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Internationaler und globaler Diskurs über ethische Grundlagen universaler Rechtsgeltung

Selbstbestimmung als Grundlage oder Verhinderung einer globalen Ethik?

Allgemeinmenschliche Unrechtserfahrungen und globale Gefahren offenbaren die Notwendigkeit und Möglichkeit einer (holistischen) universalen ethischen Rechtsbegründung. Ungeachtet der dekonstruktiven Kritik bleiben Diskurs und Konsens bewährte, allgemein anerkannte prozedurale Regeln zur Entdeckung sowie zur Begründung der Verbindlichkeit von Normen. Zur Erkennung eines universalen (und nicht nur internationalen) Rechtsgrundes kann sich der Diskurs jedoch nicht auf Staaten und Internationale Organisationen beschränken, sondern muss auch Völker und Individuen (colère publique) sowie andere global aktive Rechtssubjekte in das Entdeckungsverfahren einbeziehen. Völkerrechtlich verbindlich anerkannt ist nur eine dünne Schicht universeller Grundnormen (ius cogens). Darüber hinaus haben sich die Menschenrechte als Weltethik etabliert, die staatlicher Willkür entgegentritt und jedenfalls entsprechend dem Leitbild der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch mit dem vernunftrechtlichen Ideal eines selbstbestimmten und zugleich sozial eingebundenen Menschen verbunden ist. Dieser ethische internationale Standard beansprucht (neben nicht zu leugnenden realistisch-machtpolitischen Einflüssen) die Rechtsetzung in den politischen Foren und institutionalisierten Prozessen der Staaten und internationalen Organisationen zu leiten. Unmittelbar gehen universelle Normen aus welt(zivil)gesellschaftlichen (transnationalen) Diskursen hervor, insbesondere in den Formen privatautonomer Weltrechtsbildung. Darin sowie im weltweiten Kampf der um Selbstbestimmung ringenden Völker und Menschen gegen Willkürherrschaft manifestiert sich die Emanzipation der Selbstbestimmung von einer abendländischen Errungenschaft zum universellen Recht auf Recht(mit)gestaltung als ethische Basis globaler, internationaler und staatlicher Rechtsgeltung.

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