16.12.11 |
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Aus ethischer Perspektive sind die existenziellen Bedingungen des Menschseins nicht verhandelbar. Grundlegendes Recht kann daher nicht durch Willen oder Konsens geschaffen werden. Dieses ergibt sich vielmehr aus der existenziellen Notwendigkeit des Lebens selbst, die das Ethos des Rechts bildet. Und deshalb unterscheidet sich das grundlegende Recht von einem gewillkürten Recht ebenso folgerichtig.
From an ethical perspective the existential conditions of humankind are non-negotiable. Fundamental law cannot therefore be created by will or consent. It is rather the existential necessity of life itself that forms the ethos of law. Fundamental law therefore logically differs from willed law.